Myeloma Euronet

Europäisches Netzwerk von Myelom-Patientengruppen

Informationen zur Mitgliedschaft

Zur Förderung des Bewusstseins für die Erkrankung Multiples Myelom/Plasmozytom und zur Entwicklung weiterer Behandlungsmöglichkeiten sind grenzüberschreitende Partnerschaft und die Zusammenarbeit von Patientenselbsthilfegruppen unerlässlich. Wir sind ein unabhängige paneuropäische Initiative, die in Kürze in Europa als gemeinnützige Organisation registriert werden wird. Wir laden Sie ein, sich unserer Initiative anzuschließen.

Mitgliedschaftskriterien

Es gibt vier verschiedene Mitgliedsformen:

  • Vollmitglieder
  • Assoziierte Mitglieder
  • Fördermitglieder
  • Einzelmitglieder
  1. Vollmitglieder

    Es gibt zwei Arten von Vollmitgliedern:

    Zum einen die Gründer der Vereinigung. Die Gründungsmitglieder genießen keine Sonderrechte oder -privilegien. Zum anderen öffentliche oder private nationale oder internationale Organisationen, die die folgenden Kriterien erfüllen und vom Vorstand als gültige Mitglieder akzeptiert wurden:

    • Organisationen, deren Hauptaufgabe es ist, die Bedürfnisse von Myelom-Patienten zu erfüllen
    • Organisationen, die dieselben Ziele wie Myeloma Euronet verfolgen
    • Organisationen, die bereit sind, ihre Erfahrungen und Kenntnisse miteinander auszutauschen
    • Organisationen, die sich an den Tätigkeiten dieser Vereinigung beteiligen möchten
    • Organisationen, die als gemeinnützige Einrichtung eingetragen oder an eine entsprechende Einrichtung angeschlossen sind
  2. Assoziierte Mitglieder

    Assoziierte Mitglieder sind öffentliche oder private nationale oder internationale Organisationen, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen.

    Zu den assoziierten Mitgliedern gehören Organisationen, bei denen das Multiple Myelom nicht Tätigkeitsschwerpunkt sondern ein Betätigungsfeld unter mehreren ist.

  3. Fördermitglieder

    Fördermitglieder sind Stiftungen und Unternehmen, die die Tätigkeiten der Vereinigung durch finanzielle Spenden oder Sachleistungen unterstützen.

  4. Einzelmitglieder

    Zu den Einzelmitgliedern gehören Patienten, Familienangehörige und sonstige Menschen, die sich für die Erkrankung Multiples Myelom interessieren.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Nur Vollmitglieder haben Stimmrecht in der Hauptversammlung.

  • Sämtliche Mitglieder haben die Satzung der Vereinigung und ihre interne Geschäftsordnung einzuhalten.
  • Sämtliche Mitglieder mit Ausnahme der Fördermitglieder haben Mitgliedsgebühren zu entrichten, sollten diese durch Beschluss der Hauptversammlung eingeführt werden.

Sämtliche Mitglieder können jederzeit aus der Vereinigung austreten.

Erwerb der Mitgliedschaft

Interessierte Gruppen können eine Mitgliedschaft beantragen, und zwar entweder hier über diese Website oder über ein Mitglied des Myeloma Euronet.

Derzeit ist kein Mitgliedsbeitrag vorgesehen.

Der Antrag auf Mitgliedschaft wird entsprechend geprüft, wobei der Vorstand das Recht hat, einen Antrag auf Mitgliedschaft abzulehnen.

Ende der Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft gilt als beendet, wenn:

  1. eine Mitgliedsgruppe nicht (mehr) die Mitgliedschaftskriterien erfüllt (siehe oben);
  2. der Vorstand einstimmig und aus triftigem Grund die Mitgliedschaft für beendet erklärt;
  3. die Mitgliedsgruppe ihre Mitgliedschaft zu beenden wünscht.

Falls der Vorstand eine Mitgliedschaft für beendet erklärt, hat die betreffende Mitgliedsgruppe 45 Tage Zeit, schriftlich beim Vorstand gegen den Beschluss Einspruch zu erheben.