Europäisches Netzwerk von Myelom-Patientengruppen

Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2010

Richtlinien für Finanzierungsvereinbarungen mit kommerziellen Unternehmen

Einführung

Myeloma Euronet freut sich über Spenden, Zuwendungen und Sponsoring von Unternehmen zur Finanzierung bestimmter Projekte und zur Förderung des Wachstums und der Entwicklung des Netzwerks von Patientenselbsthilfegruppen. Im Folgenden werden die Richtlinien von Myeloma Euronet für kommerzielle Finanzierungen dargelegt. Darüber hinaus werden verschiedene Grundsätze, die bei der Entscheidungsfindung von Myeloma Euronet Anwendung finden, aufgeführt. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, eine Definition aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten zu geben. Diese Richtlinien gelten für jede Form von potenziellen Beziehungen mit Unternehmen aus sämtlichen Wirtschaftszweigen.

Die Richtlinien beruhen auf den Finanzierungsvereinbarungen mit kommerziellen Unternehmen/Konzernen der European Cancer Patient Coalition, den Richtlinien für Unternehmenssponsoring von EURORDIS und den Empfehlungen der britischen Long Term Medical Conditions Alliance.

Zweck der Richtlinien

  • Gewährleistung einer einheitlichen und transparenten Vorgehensweise seitens Myeloma Euronet bei der Zusammenarbeit mit kommerziellen Unternehmen.
  • Sicherstellung, dass das Netzwerk von kommerziellen Einflüssen unabhängig bleibt.
  • Verdeutlichung der Position von Myeloma Euronet gegenüber Mitgliedsorganisationen, kommerziellen Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit.
  • Vorgabe einer klaren Richtung für die Vorstandsmitglieder des Netzwerks, damit diese mit der vollen Unterstützung des Netzwerks Beziehungen zu kommerziellen Unternehmen aufnehmen können, ohne fortlaufend der Zustimmung der Mitglieder zu bedürfen.
  • Die Vorstandsmitglieder von Myeloma Euronet haben die Richtlinien, die bei Bedarf überarbeitet werden, einzuhalten.
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Finanzierung: Kategorien

Es gibt vier verschiedene Finanzierungskategorien:
Eine "Projektfinanzierung" liegt vor, wenn das Netzwerk eine Partnerschaft mit einem kommerziellen Unternehmen eingeht, um ein Projekt von gemeinsamem Interesse zu realisieren. Für diese Partnerschaft gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Myeloma Euronet hat die redaktionelle Kontrolle über sämtliche Unterlagen, die in Zusammenhang mit dem Projekt erstellt werden.
  • Das Unternehmen ist im Lenkungsausschuss des Projekts vertreten.
  • Das Logo des Sponsors wird verwendet.
  • Myeloma Euronet unterstützt oder fördert keine einzelnen Produkte oder Dienstleistungen.
  • Der Wortlaut und/oder die Positionierung der Danksagung wird mit dem Unternehmen verhandelt.
  • Sowohl Myeloma Euronet als auch der kommerzielle Partner ziehen Nutzen aus der Partnerschaft.

"Sponsoring" besteht, wenn ein Unternehmen eine einzelne Aktivität, wie zum Beispiel eine Tagung oder ein Rundschreiben, finanziert. In diesem Fall gilt Folgendes:

  • Das Unternehmen ist an der Aktivität, für die das Sponsoring übernommen wurde, nicht beteiligt.
  • Myeloma Euronet hat die redaktionelle Kontrolle über sämtliche Unterlagen oder Tagungsprogramme.
  • Myeloma Euronet unterstützt und fördert die Produkte oder Dienstleistungen des Sponsors nicht.
  • Das Logo des Sponsors wird verwendet.
  • Der Wortlaut und/oder die Positionierung der Danksagung sind Bestandteil der Verhandlungen mit dem Unternehmen.
  • Sowohl Myeloma Euronet als auch der kommerzielle Partner ziehen Nutzen aus der Beziehung.

Für "uneingeschränkte Zuwendungen" gilt Folgendes:

  • Das Unternehmen ist an dem Projekt, für das die Zuwendung bewilligt wird, nicht beteiligt.
  • Für die Zuwendung erfolgt eine entsprechende Danksagung.
  • Das Logo des Unternehmens wird nicht verwendet.
  • Das Netzwerk kontrolliert den Wortlaut und die Positionierung der Danksagung.

Außerdem können Unternehmen dem Netzwerk Geld- und Sachspenden anbieten. Es besteht seitens des Netzwerks jedoch keine Verpflichtung, die Unterstützung anzuerkennen, obgleich Myeloma Euronet sich dazu entschließen kann.

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Finanzierung: Grundsätze

Myeloma Euronet fördert den Dialog mit den zahlreichen Unternehmen, deren Geschäftsentscheidungen die Überlebenschance und Lebensqualität von Millionen von Krebspatienten europaweit verbessern können, und geht Partnerschaften ein. Partnerschaften zwischen Patientenorganisationen und pharmazeutischen Unternehmen werden von den Entscheidungsträgern und der allgemeinen Öffentlichkeit manchmal mit Skepsis betrachtet. Einige glauben, dass pharmazeutische Unternehmen Patientenorganisationen zur Einhaltung ihrer Vermarktungsstrategien zwingen. Um den Ruf des Netzwerks zu schützen und zu zeigen, dass Myeloma Euronet keine kommerziellen Pläne verfolgt, hält das Netzwerk die folgenden Grundsätze bei der Annahme von beziehungsweise Bitte um Projektfinanzierung, Sponsoring, Zuwendung(en) oder Spenden von kommerziellen Unternehmen ein:

  • Myeloma Euronet unterhält mit sämtlichen kommerziellen Partnern offene und transparente Beziehungen.

Vor Annahme einer Finanzierung durch ein kommerzielles Unternehmen muss der Vorstand überzeugt sein, dass:

  • die Spende, die Zuwendung oder das Sponsoring Nutzen für das Netzwerk und dessen Mitglieder mit sich bringt.
  • durch die Annahme der Finanzierung keine negative Werbung entsteht.
  • Myeloma Euronet alle Unternehmensrichtlinien der kommerziellen Partner, deren Ruf hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen sowie deren Umweltbestimmungen und -verfahren genau prüft. Sollte es dabei Gründe zur Besorgnis geben, werden die finanziellen Mittel „ohne Danksagung“ akzeptiert oder vom Netzwerk abgelehnt.
  • Myeloma Euronet nicht wissentlich Finanzierungen von Unternehmen, die Tabakprodukte herstellen oder vertreiben beziehungsweise Finanzierungen aus dem Verkaufserlös solcher Produkte akzeptiert.
  • Myeloma Euronet keine einzelnen Produkte oder Dienstleistungen unterstützt oder fördert.
  • für die Unterstützung eines Unternehmens nach Absprache mit dem betreffenden Unternehmen eine angemessene Danksagung erfolgt.
  • Myeloma Euronet mit sämtlichen kommerziellen Partnern einen Vorvertrag abschließt, in dem die Beiträge und Aufgaben der einzelnen Partner festgelegt werden. Der kommerzielle Partner muss sich verpflichten, die in Anhang 1 aufgeführten Richtlinien einzuhalten.
  • Myeloma Euronet die finanziellen Mittel ablehnt beziehungsweise die laufenden Projekte beendet, falls ein Unternehmen explizit oder implizit versucht, das Netzwerk zur Umsetzung seiner Marketingstrategien zu zwingen, oder den Vorvertrag nicht einhält.
  • Myeloma Euronet möglichst eine Finanzierung durch Konsortien anstrebt, die aus zwei oder mehreren Unternehmen derselben Branche bestehen.
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Anhang 1
Richtlinien für kommerzielle Unternehmen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Myeloma Euronet

Das Netzwerk akzeptiert kein Sponsoring, keine Zuwendungen oder Zusammenarbeit, die seinen Ruf schädigen oder zur Verbreitung von verzerrten und unrichtigen Informationen in der Öffentlichkeit und bei Krebspatienten führen könnten und setzt diese auch nicht fort. Daher haben kommerzielle Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk die folgenden Richtlinien einzuhalten:

  • Das Netzwerk muss immer gefragt werden, bevor sein Name verwendet wird. Dies gilt insbesondere für externe Kommunikation. Alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit gemeinsamen Initiativen des Netzwerks und kommerziellen Partnern erstellt werden, müssen genehmigt werden.
  • Das Logo des Netzwerks kann ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden.
  • Pressemitteilungen in Zusammenhang mit dem Netzwerk können ohne vorherige Genehmigung nicht veröffentlicht werden. Vorgeschlagene Zitate können vorbereitet werden, müssen jedoch stets vom Vorstand genehmigt werden.
  • Das Netzwerk behält sich bei sämtlichen Unterlagen, die in Zusammenhang mit einer Initiative erstellt werden, ein Vetorecht vor. Dabei ist eine angemessene Genehmigungsfrist einzuräumen, da eventuell die Zustimmung eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder oder die Rückantwort des Medizinischen Beirats von Myeloma Euronet erforderlich ist.
  • Sollte ein Produkt unter verschiedenen Marken vertrieben werden, werden in sämtlichen Unterlagen, die als Bestandteil einer Initiative erstellt werden, die wissenschaftlichen Bezeichnungen oder die verschiedenen Markennamen verwendet. Eventuell ist es nicht durchführbar, alle Marken an allen Stellen einer Publikation zu nennen. Grundsätzlich soll jedoch eine objektive Handhabung erfolgen.
  • Das Netzwerk ist gerne bereit, mit PR-/Werbe- und Marketingagenturen einer kommerziellen Organisation in der Umsetzungsphase eines Projekts zusammenzuarbeiten. Während der Projektplanungs- und -definitionsphase setzt das Netzwerk jedoch die Anwesenheit eines Vertreters aus dem Unternehmen sowie der Agentur voraus.
  • Im Unternehmen und/oder bei der Agentur ist ein Ansprechpartner zu bestimmen, der die Verbindung zur entsprechenden Gegenseite bei dem Netzwerk hält. Um einen reibungslosen Ablauf des Projekts zu gewährleisten, sind frühzeitig klare Kommunikationswege und eine entsprechende Aufgabenzuteilung festzulegen.